AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen Handel
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf SIGG Switzerland Bottles AG
1. Anwendung
Alle Verkäufe und Lieferungen der SIGG Switzerland Bottles AG ("SIGG") unterliegen vollumfänglich diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB"), soweit mit dem Vertragspartner nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
2. Vertragsabschluss
Publizierte Preise, Kataloge, Auslagen und dergleichen stellen keinen Antrag der SIGG zum Vertragsabschluss dar. SIGG kann eine Offerte jederzeit bis zur Annahme widerrufen. Eine Bestellung des Vertragspartners ist für SIGG nur verbindlich, soweit SIGG diese ausdrücklich schriftlich bestätigt oder ihr durch Übersendung der Ware nachkommt.
3. Preise
Soweit mit dem Vertragspartner nichts Abweichendes vereinbart ist, gelten die SIGG-Kaufpreise und zzgl. Steuern, Fracht- und/oder Verpackungskosten.
4. Zahlungsbedingungen und Verzug
Der Kaufpreis wird mit Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig und ist innert 30 Tagen zu zahlen. Danach gerät der Vertragspartner automatisch in Zahlungsverzug und schuldet einen Verzugszins von 5% p.a. Ist der Vertragspartner mehr als einmal pro Jahr mit einer Zahlung in Verzug, kann SIGG wahlweise zukünftige Lieferungen nur noch gegen Vorauszahlung erbringen. Der Vertragspartner verzichtet auf das Recht zur Verrechnung.
5. Lieferung
Der Vertragspartner hat Teillieferungen anzunehmen. Die Lieferung erfolgt gemäss der Regel FCA Ort des Verkäufers (Frauenfeld) der Incoterms 2020. Von SIGG genannte Lieferfristen gelten nicht als verbindliche Stichtage. Gerät SIGG mit der Lieferung in Verzug, kann der Vertragspartner nicht von der Bestellung zurücktreten. SIGG haftet nicht für einen allfälligen Verspätungsschaden. Übernimmt SIGG durch individuelle Abrede zusätzliche Pflichten beim Versand, trägt der Vertragspartner dennoch die Gefahr gemäss der Regel FCA Ort des Verkäufers. SIGG nimmt kein Transport- oder Verpackungsmaterial zurück.
6. Gewährleistung, Haftung und Schadloshaltung
SIGG gewährleistet, während 2 Jahren ab Lieferung, dass die Ware im Zeitpunkt der Lieferung mängelfrei ist. Jede weitere Gewährleistung und/oder Zusicherung ist ausgeschlossen. Der Vertragspartner hat die Ware bei Annahme der Lieferung zu prüfen und offensichtliche Mängel SIGG innert 8 Werktagen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Nicht offensichtliche Mängel sind innert 8 Tagen seit Entdeckung SIGG zu melden. Anstelle einer Rückabwicklung des Kaufvertrags kann SIGG im Gewährleistungsfall wahlweise die Ware reparieren oder gegen Erhalt der beschädigten Sache Ersatzware liefern. SIGG haftet nur für Mängel am Produkt selbst und schliesst soweit gesetzlich zulässig jede weitere Haftung im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung oder -beendigung für direkte und indirekte Schäden aus. Der Vertragspartner hält SIGG vollumfänglich schadlos für Ansprüche Dritter (inklusive der Kosten einer Rechtsvertretung), welche auf eine Vertragsverletzung oder unerlaubte Handlung oder Unterlassung des Vertragspartners zurückzuführen sind.
7. Produktesicherheit
SIGG Produkte dürfen nur in der SIGG Originalverpackung und nur unter Beilage der Originalgebrauchsanweisung an Endkunden abgegeben werden. Der Vertragspartner hat SIGG sofort über erkannte oder vermutete Sicherheitsmängel der Ware zu informieren. Der Vertragspartner hat SIGG bei der Durchführung produktesicherheitsrelevanter Massnahmen, insbesondere bei Rückrufen und Sicherheitswarnungen, aktiv zu unterstützen und die hierfür erforderlichen Informationen unverzüglich bereitzustellen. Insbesondere hat der Vertragspartner SIGG zur Rückverfolgbarkeit der Produkte notwendige Angaben zu machen und entsprechende Aufzeichnungen aufzubewahren.
8. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Bezahlung des vollständigen Kaufpreises bleibt SIGG Eigentümerin der gelieferten Ware. Veräussert der Vertragspartner Ware weiter, die noch nicht vollständig bezahlt ist, tritt er SIGG hiermit ausdrücklich und unwiderruflich die Kaufpreisforderung in der Höhe des Rechnungsbetrags ab, der ihm aus der Weiterveräusserung zusteht. Der Vertragspartner ist jedoch weiterhin zur Einziehung der Forderung auf eigene Kosten berechtigt, solange SIGG diese Berechtigung nicht widerruft. Der Vertragspartner informiert SIGG auf Verlangen umgehend schriftlich über die Höhe der abgetretenen Forderungen und macht SIGG sämtliche zum Einzug der Forderungen notwendigen Angaben (inkl. Name, Adresse und weitere Kontaktdaten des Abnehmers) und stellt auf erstes Verlangen eine schriftliche Bestätigung der Abtretung der Kaufpreisforderung aus.
9. Gewerbliche Schutzrechte
SIGG räumt dem Vertragspartner zum Zwecke des Verkaufs der Ware ein unentgeltliches, nicht übertrag- oder unterlizenzierbares, örtlich auf das Territorium des Vertragspartners und zeitlich auf den Weiterverkauf der Ware beschränktes Recht zur Nutzung der im Zusammenhang mit dem Weiterverkauf der Ware erforderlichen gewerblichen Schutzrechte der SIGG ein. Der Vertragspartner informiert SIGG umgehend über ihm bekannt gewordene mögliche oder tatsächliche Verletzungen von SIGGs gewerblichen Schutzrechten. SIGG übernimmt die Verteidigung der gewerblichen Schutzrechte in eigenem Ermessen und auf eigene Kosten oder ermächtigt den Vertragspartner, an SIGGs Stelle den Prozess auf SIGGs Kosten und unter SIGGs Anleitung zu führen. SIGG leistet keinen Schadenersatz, falls der Vertragspartner die Ware aufgrund einer behaupteten oder festgestellten Verletzung von Drittrechten vorübergehend oder dauernd nicht vermarkten kann. Der Vertragspartner unterlässt es, an Zeichen, Designs oder Technologien, Registerrechte zu begründen, die SIGGs gewerbliche Schutzrechte verletzen könnten oder SIGGs gewerbliche Schutzrechte anzugreifen. Im Widerhandlungsfall kann SIGG mit sofortiger Wirkung und ohne Schadloshaltung des Vertragspartners vom Vertragsverhältnis zurücktreten.
10. Konventionalstrafe
Verletzt der Vertragspartner seine Pflichten gemäss Ziff. 8 und 9 dieser AGB, schuldet er SIGG eine Konventionalstrafe in der Höhe von CHF 100'000.00 pro Verletzungsfall. Die Bezahlung der Strafe befreit den Vertragspartner nicht von der Vertragserfüllung. Übersteigt der Schaden die Strafe, kann SIGG den Mehrbetrag fordern, wobei die Beweislastumkehr gemäss Art. 161 Abs. 2 des Schweizerischen Obligationenrechts ausgeschlossen wird.
11. Höhere Gewalt
Wird die Erfüllung vertraglicher Pflichten durch Umstände höherer Gewalt (insbesondere Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien, behördliche Anordnungen, Krieg, Terrorismus, Streik, Aussperrung, Unterbrechung von Lieferketten oder Transportwegen) verhindert oder wesentlich erschwert, ist die betroffene Partei für die Dauer und im Umfang der Behinderung von der Erfüllung befreit, ohne dass daraus Schadenersatzansprüche entstehen. Die betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer des Hindernisses zu informieren. Dauert die höhere Gewalt länger als 90 Tage, ist jede Partei berechtigt, vom betroffenen Vertrag zurückzutreten.
12. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Auf Verkäufe und Lieferungen der SIGG ist schweizerisches Recht anwendbar. Ausgenommen ist das Kollisionsrecht sowie das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 ("Wiener Kaufrecht"). Ausschliesslicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und/oder in Zusammenhang mit dem Verkauf und der Lieferung von Waren sowie über die Gültigkeit und Anwendbarkeit dieser AGB ist Frauenfeld, Schweiz.
13. Datenschutz
SIGG bearbeitet Personendaten des Vertragspartners und seiner Kontaktpersonen im Rahmen der Vertragsabwicklung in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Datenschutzrecht, insbesondere dem schweizerischen Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) sowie, soweit anwendbar, der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO). Einzelheiten zur Datenbearbeitung, zu den Rechten der betroffenen Personen, zu den Rechtsgrundlagen der Bearbeitung und zu allfälligen Datenübermittlungen in Drittstaaten sind der Datenschutzerklärung von SIGG zu entnehmen, die unter www.ziggshop.com abrufbar ist. Der Vertragspartner stellt sicher, dass er die Personendaten seiner Kontaktpersonen in Übereinstimmung mit dem jeweils anwendbaren Datenschutzrecht an SIGG übermittelt und die betroffenen Personen über die Datenbearbeitung durch SIGG informiert sind.
SIGG Switzerland Bottles AG
Frauenfeld, August 2026
ADEME personifizierte ID FR270234_01ZOOC - Registrierung bei Citeo für Verpackung



